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Dienstzeiten / Bereitschaftsdienst
Das Amtsgericht Wiesloch erreichen Sie am besten zu den Funktionszeiten:
Montag bis Donnerstag:
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr und
Freitag:
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Abweichende Sprechzeiten sind vorhanden! Vorherige Terminsvereinbarungen sind erwünscht!
Ausnahmen gibt es bei Teilzeitkräften oder wenn Sitzungsdienste oder andere Aufgaben im Haus wahrgenommen werden müssen. Vor einer persönlichen Vorsprache im Gericht vergewissern Sie sich am besten mit Hilfe der auf der Korrespondenz vermerkten Durchwahlnummern oder über unsere Telefonzentrale über die Anwesenheit des betreffenden Mitarbeiters oder der betreffenden Mitarbeiterin und vereinbaren einen Termin.
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Sprechzeiten der Rechtspfleger für Beratungshilfe, Rechtsantragstelle u.a.:
Montag, Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 11:30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung.
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Sprechzeiten der Nachlassabteilung:
Montag, Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 11:30 Uhr
und sonst nach vorheriger Vereinbarung.
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Bereitschaftsdienst
Einen Bereitschaftsdienst gibt es beim Amtsgericht Wiesloch nicht.
In dringenden Fällen außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsdienst des Amtsgericht Heidelberg.
