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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Wiesloch
Amtsgericht Wiesloch
Bergstr. 3
69168 Wiesloch
Telefon / Fax / eMail
Tel.. 06222/584-0
Fax: 06222/584-170
eMail: poststelle@agwiesloch.justiz.bwl.de
Aktuelle Mitteilungen:
Liebe Besucherinnen und Besucher!
Es liegt in unser aller Interesse, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Wir bitten Sie deshalb, Vorsprachen ohne vorherige Abstimmung zu unterlassen.
Bitte tragen Sie Ihr Anliegen schriftlich oder telefonisch unter der Ihnen bekannten Telefonnummer des Sachbearbeiters oder der Nr.
06222/584-0 vor. Die Telefonzentrale und meist auch der Eingangsbereich sind von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) besetzt.
Handwerker, Post, hilfebedürftige Personen sollen an der rückwärtigen Tür klingeln.
Besucherinnen und Besucher (einschließlich Verfahrensbeteiligte), Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit Betreten des
Gerichtsgebäudes und während des Aufenthalts im Gebäude ab sofort eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske (beispielsweise
KN95, N95, KF94, KF95) - mindestens aber eine medizinische Gesichtsmaske - zu tragen. Während der
Gerichtsverhandlungen können die Vorsitzenden im Rahmen der Verhandlungsleitung im Sitzungssaal von der Pflicht zum Tragen der Maske
Befreiung erteilen.
Personen,
- die Symptome einer Corona Erkrankung zeigen oder
- die nach der Corona-Verordnung Absonderung des Landes
Baden-
Württemberg oder nach der Corona-Virus Einreiseverordnung
des Bundes zur Absonderung verpflichtet sind,
dürfen das Gerichtsgebäude nicht betreten.
Weitere Hinweise für Verfahrensbeteiligte finden Sie hier
69168 Wiesloch, den 04.04.2022
i. V. der Direktorin des Amtsgerichts
Rensch
Richter am Amtsgericht (sV)
Wichtiger Hinweis
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit nicht möglich, bei einer Justizbehörde per E-Mail Klage zu
erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen
können nur schriftlich auf dem Postweg, per Telefax oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen
werden.
