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Anfrage für einen Termin zur Erbschaftsausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist nur innerhalb einer gesetzlichen Frist von 6 Wochen möglich. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie Kenntnis vom Anfall und dem Grund der Erbschaft genommen haben.
Das Ausfüllen dieses Kontaktformulars stellt keine wirksame Ausschlaqunq dar, sondern dient nur der Vorbereitung des Termins. Eine formwirksame Ausschlagung liegt nur vor, wenn diese von einem Notar oder dem Nachlassgericht aufgenommen wird.
Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin und haben Sie Verständnis dafür, dass eine sofortige Terminsvergabe in der Regel nicht möglich ist.

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