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Nachlasssachen

Das Nachlassgericht ist zuständig für die Verwahrung und Eröffnung von
letztwilligen Verfügungen, Erteilung von Erbscheinen, Ausschlagung des Erbes u.a.

Sofern der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in
Wiesloch, Walldorf, Rauenberg, Mühlhausen, Dielheim, Malsch oder St. Leon Rot hatte,
ist das Nachlassgericht Wiesloch zuständig.


Weitere Informationen zum Nachlassverfahren: 

Ich möchte das Testament eines Verstorbenen abgeben.

Benötige ich einen Erbschein?

Ich benötige einen Erbschein.

Ich möchte das Erbe ausschlagen.

Ich möchte mein Testament verwahren lassen.

Ich möchte mein Testament aus der Verwahrung nehmen.

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