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Testamentshinterlegung (besondere amtliche Verwahrung) und Rücknahme
Vor einem Notar errichtete öffentliche Testamente werden stets bei dem Nachlassgericht verwahrt.
Auf Ihren Antrag können Sie auch selbst errichtete eigenhändige bzw. privatschriftliche Testamente beim Nachlassgericht in die
besondere amtliche Verwahrung geben.
Für die Hinterlegung nutzen Sie bitte folgendes Formular.
Die Verwahrung ist kostenpflichtig. Es wird eine einmalige Gerichtsgebühr in Höhe von 75,00 Euro erhoben. Über die
Verwahrung wird ein Hinterlegungsschein ausgestellt,
welchen Sie sorgfältig aufbewahren sollten, denn diesen benötigen Sie z.B. dann, wenn Sie Ihr Testament ggf. zu einem
späteren Zeitpunkt wieder aus der besonderen amtlichen Verwahrung zurücknehmen wollen.
Darüber hinaus wird das hinterlegte Testament immer im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer erfasst.
Für diese Eintragung fallen weitere Kosten bei der Bundesnotarkammer an (aktuell 15,50 € für jede testierende Person).
Die Kosten werden jeweils per Kostenrechnung bei Ihnen erhoben.
Sie können Ihr verwahrtes Testament wieder aus der Verwahrung zurücknehmen. Dafür müssen Sie jedoch unbedingt
persönlich erscheinen.
Gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge können nur an alle Testierenden gemeinsam zurückgegeben werden. Die
Rücknahme aus der Verwahrung ist kostenfrei.
Wenn Sie sich dazu entscheiden ihr Testament zurückzunehmen müssen Sie hierfür einen Termin zu den Sprechzeiten
vereinbaren (Tel: 06222/584-120).
Bitte bringen Sie zu dem Termin neben Ihrem gültigen Ausweis auch Ihre(n) Hinterlegungsschein(e) mit.
