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Erreichbarkeit des Nachlassgerichts und allgemeine Hinweise
Nachlassangelegenheiten:
Verfahren vor dem Nachlassgericht zur Verwahrung und Eröffnung von
Testamenten, Erteilung von Erbscheinen, Ausschlagung des Erbes u.a.
Sofern der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in
Wiesloch, Walldorf, Rauenberg, Mühlhausen, Dielheim, Malsch oder St. Leon Rot hatte,
ist das Nachlassgericht Wiesloch zuständig.
Das Nachlassgericht ist kraft Gesetzes nicht berechtigt Rechtsberatung zu
erteilen.
Für Rat und Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Angehörige
rechtsberatender Berufe wie Rechtsanwälte oder Notare.
Sie erreichen uns:
Amtsgericht Wiesloch
- Nachlassgericht -
Bergstraße 3
69168 Wiesloch
Telefonisch zu den Sprechzeiten Montag und Mittwoch von 09:00-11:30 Uhr.
Tel: 06222/584-122
Per E-Mail: nachlass@agwiesloch.justiz.bwl.de
Per Fax: 06222/584-170
Das Kontaktformular für allgemeine Anfragen finden Sie am Ende dieser Seite.
Das Nachlassverfahren ist ein schriftliches Verfahren. Termine können ausschließlich wie folgt vergeben werden:
- Erbscheinsantrag:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung. - Testamentsrückgabe:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Ehegattentestamente können nur gleichzeitig an beide Ehegatten zurückgegeben werden. - Erbausschlagungen:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung. - Testamentsverwahrung:
weitere Informationen, sowie das Antragsformular finden Sie hier.
Das Nachlassgericht kann keine Hilfestellung bei der Formulierung eines Testaments leisten.
Alle Termin finden im Erdgeschoss statt. Das Sitzungszimmer ist barrierefrei zu erreichen.
Ein Termin zur Abgabe von Unterlagen (Urkunden, Testamenten Verstorbener, sowie sonstigen Unterlagen) kann nicht vereinbart
werden.
Unterlagen zu Nachlassverfahren können in den gesicherten Briefkasten eingeworfen werden.
Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen zu Nachlassverfahren grundsätzlich nicht telefonisch, sondern ausschließlich schriftlich gestellt und beantwortet werden können.
Im Sinne eines zügigen und reibungslosen Nachlassverfahrens, bitten wir Sie von Sachstandsanfragen abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontaktformular - Ihr persönlicher Kontakt zum Nachlassgericht
Für allgemeine Anfragen verwenden Sie bitte das nachfolgende Formular.
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